ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter der „JP Jaenisch GmbH, Zum Oberwerk  6, 35510 Butzbach“ (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), (nachfolgend zusammen: „Parteien“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Buchung / Vertragsgegenstand / Vertragsschluss

(1) Der Anbieter vermietet Vans nebst Zubehör an Kunden über die eigene Webseite, sowie über externe Portale.
(2) Der Vertrag kommt mit vollständigem Abschluss des Buchungsprozesses auf der Webseite des Anbieters zustande, indem der Kunde einen Mietzeitraum für den Van festlegt, den AGB, sowie der Widerrufsbelehrung und den Datenschutzbestimmungen durch Setzen eines Häkchens zustimmt und die Buchung mit Klick auf „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ abschließt.
(3) Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Bei Abholung des Vans sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und der Führerschein im Original von allen Fahrern vorzulegen. Das Mindestalter der Fahrer beträgt 18 Jahre, der jeweilige Fahrer muss mindestens seit einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sein. Sofern der Kunde bzw. Fahrer nicht im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist, erfolgt keine Übergabe des Vans. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, Stornogebühren gemäß § 5 zu berechnen.
(5) Bei Abholung des Vans kontrollieren die Parteien den Van gemeinsam auf Beschädigungen. Die Übergabe erfolgt am Tag der Anmietung. Es wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, das der Kunde unterschreibt.
(6) Die Ausstattung der Fahrzeuge ist den Beschreibungen in den Angeboten des Anbieters zu entnehmen.
(7) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Preise

(1) Alle Preise, welche auf der Webseite und in sonstigen Angeboten des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis zzgl. gebuchter Ausstattung/gebuchten Services und einer Servicepauschale zusammen. Der aktuelle Tagesmietpreis ist unter nachfolgender URL zu finden: https://booking.vanberry.de
(2) Je gebuchtem Fahrzeug fällt eine Servicepauschale an. Bei der Mitnahme von Haustieren steigt die Servicepauschale.
(3) Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren sowie die sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
(4) Sofern verschiedene Rabatte gewährt werden, sind diese nicht miteinander kombinierbar, es sei denn, sie sind explizit als solche gekennzeichnet.
(5) Strafgebühren und Bußgelder sind vom Kunden zu tragen. Je Fall erhebt der Anbieter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 19,00 EUR.

§ 4 Zahlungsmodalitäten / Kaution

(1) Der Gesamtmietpreis ist innerhalb von 7 Tagen ab dem Buchungsdatum fällig. Bei einer Buchung weniger als 7 Tage vor dem Reiseantritt, ist der Gesamtmietpreis sofort fällig. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Der Kunde kommt bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(4) Der Kunde kann den Van nur abholen, wenn der vollständige Mietpreis und die Kaution bezahlt worden sind.
(5) Wird der Mietpreis und die Kaution nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Anbieter nicht an den Vertrag gebunden.
(6) Der Kunde zahlt an den Anbieter eine Kaution in Höhe von 1.500,00 EUR. Bei Fahrern unter 23 Jahren beträgt die Kaution 2.500,00 EUR. Die Kaution kann per Kreditkartenreservierung bei Abholung bezahlt oder vorab überwiesen werden. Die Kaution muss vor Übergabe auf dem Konto des Anbieters eingegangen sein. Bei Nichtzahlung der Kaution wird die Übergabe des Fahrzeuges verweigert.
(7) Der Anbieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Kunden mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Deckt die Kaution die Ansprüche des Anbieters nicht vollständig ab, bleiben darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis unberührt.
(8) Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung in der Regel spätestens nach 8 Wochen erstattet. Sollten Schäden am Van vorhanden sein, so kann der Anbieter die Kaution einbehalten und einen Kostenvoranschlag einholen. Auf § 7 Abs. 2 wird verwiesen.
(9) Sollte nach einem Unfall die Schuldfrage bis zur Fahrzeugrückgabe ungeklärt sein, so behält sich der Anbieter vor die Kaution bis zur vollständigen Klärung einzubehalten.

§ 5 Stornierung

(1) Storniert der Kunde den Vertrag vor dem Mietbeginn, so fällt mindestens eine Stornogebühr von 300,00 EUR an:
Bis 50 Tage vor Mietbeginn: Gebühr in Höhe von 300,00 EUR
49-15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Am Tag des vereinbarten Mietbeginns: 95% des Mietpreises
(2) Sofern eine Buchung per Gutschein bezahlt wurde, erfolgt keine Auszahlung bei Stornierung.
(3) Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Anbieters zu beweisen.
(4) Bei der Vermietung des Vans besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Mit der Buchung erkennt der Kunde dies an.
(5) Die Barauszahlung eines Gutscheins ist ausgeschlossen, der Weiterverkauf ist nicht erlaubt. Sofern eine mit Gutschein bezahlte Buchung storniert wird, läuft für den neu ausgestellten Gutschein die Verjährungsfrist nicht von vorne.
(6) Bereits gebuchte Zusatzausstattung ist nicht separat stornierbar. Kosten für die Zusatzausstattung (z.B. Fahrradträger oder Campingtoilette) werden bei Abbestellung nicht rückerstattet.

§ 6 Mietzeitraum

(1) Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Vans, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe des Vans ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Das Mietverhältnis beträgt ganzjährig mindestens 3 Nächte.
(2) Die Uhrzeit der vereinbarten Rückgabe ist einzuhalten.  Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe von 50 EUR je angefangener Stunde, jedoch maximal den vereinbarten Mietpreis pro Tag. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dieser die Überschreitung nicht zu vertreten hat.
(3) Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer.
(4) Der Anbieter lehnt die Fortsetzung des Mietverhältnisses bei verspäteter Rückgabe ab.

§ 7 Übernahme & Rückgabe Mietfahrzeug

(1) Die Übernahme und Rückgabe des Vans kann nur am vereinbarten Standort erfolgen.
(2) Bei Rückgabe des Vans erfolgt eine gemeinsame Besichtigung der Parteien. Hierbei solche Beschädigungen erfasst, die bei Übergabe des Vans nicht vorhanden gewesen sind. Der Anbieter berechnet die Schäden innerhalb von 14 Tagen nach deren Erfassung. Nicht auf Anhieb erkennbare Beschädigungen (z.B. aufgrund von Verschmutzungen) können innerhalb von 14 Tagen nach der Rückgabe berechnet werden.
(3) Bei Übernahme des Vans besteht die Möglichkeit, dass nicht vom Kunden gebuchte Zubehörteile am Van montiert sind. Diese werden dem Kunden nicht berechnet, müssen jedoch auch nicht vom Anbieter entfernt werden.
(4) Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Eine Auffüllung des Tankes wird dem Kunden in Höhe der tatsächlichen Treibstoffkosten in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 19 EUR berechnet. Die Kosten darf der Anbieter von der Kaution einbehalten.
(5) Der Van muss innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) vom Kunden übergeben werden. Die darüberhinausgehende Reinigung übernimmt der Anbieter.
(6) Sofern der Van mit überdurchschnittlichen Verschmutzungen (innen und/oder außen) zurückgegeben wird, berechnet der Anbieter eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 200,00 EUR. Wird der Van ungereinigt zurückgegeben ohne starke Verschmutzungen, beträgt die Sonderreinigungspauschale 100,00 EUR. Darüberhinausgehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 8 Obhut & Sorgfaltspflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet mit dem Van sorgfältig und gewissenhaft umzugehen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich den Van ausschließlich selbst zu führen oder im Vertrag alle Fahrer anzugeben. Für die anderen Fahrer gilt § 2 Abs. 4 entsprechend.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird. Das zulässige Gesamtgewicht kann niedriger sein, maßgeblich sind die Angaben im Fahrzeugschein.
(4) Der Kunde ist zur Rückgabe des Vans am vereinbarten Rückgabeort innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit verpflichtet.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich etwaige Pass-, Visa, Zoll- und Mautbestimmungen sowie die Regeln der länderspezifischen Straßenverkehrsordnungen einzuhalten.
(6) Der Kunde verpflichtet sich im Van nicht zu rauchen. Bei Verstoß hiergegen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 EUR fällig. Es ist nicht gestattet den Van für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zu wider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Vans für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermieten und -Verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
(7) Stellt der Kunde einen Defekt am Van fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Kunde den Defekt selbst verschuldet, schuldet er den vollen Mietzins auch bei Rücktritt vom Vertrag.
(8) Wird der Kunde während der Nutzung des Vans verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls bzw. des Schadenshergangs zu sorgen. Der Kunde hat dem Anbieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Kunde hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten.
(9) Der Kunde muss die nach § 2 Abs. 4 geforderten Dokumente bei der Übergabe vorlegen. Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Kunde der Vorlagepflicht nicht rechtzeitig nachkommt.
(10) Das Führen des Vans ist innerhalb der Grenzen der europäischen Union sowie in den Ländern Großbritannien, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und der Schweiz gestattet. Das Führen des Fahrzeuges in sonstigen Ländern und in Krisengebieten ist nicht gestattet.
(11) Das Anbringen von Aufklebern, Plakaten oder Bauteilen bedarf der Zustimmung des Anbieters.
(12) Die Nutzung des Vans muss sich auf private Zwecke beschränken. Die Nutzung für Home Office Tätigkeiten ist jedoch zulässig. Die Nutzung als Transportmittel für Umzüge ist untersagt.
(13) Das Führen des Fahrzeuges unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt und kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
(14) Die Mitnahme von Haustieren (Hunde, Katzen etc.) verursacht eine höhere Service-Pauschale (siehe § 3 Abs. 2). Darüber hinausgehende Ansprüche durch Verschmutzungen oder Beschädigungen, die durch Tiere verursacht wurden, bleiben unberührt.

§ 9 Reparatur & Wartung

(1) Der Kunde ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis 100 EUR) am Van selbst auszuführen (z.B. Austausch einer Sicherung) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Anbieters. Nach Vorlage der Rechnung und des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Anbieter dem Kunden die Kosten, sofern nicht der Kunde durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Kunden bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
(2) Der Kunde kann den Mietpreis für die Dauer der erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Kunden (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde. Der Mietpreis kann aufgrund kleinerer Gebrauchsbeeinträchtigungen (z.B. defektes Fliegengitter) nicht gemindert werden.
(3) Der bei Übergabe des Vans befüllte Adblue-Tank ist auf Kosten des Kunden aufzufüllen, sofern die Warnleuchte im Van dies signalisiert.
(4) Reifendruck- und zustand, Ölstand und Kühlwasserstand sind vom Kunden zu überprüfen.

§ 10 KFZ-Versicherung

(1) Der Anbieter hat eine gewerbliche KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens in gesetzlicher Höhe abdeckt.
(2) Zusätzlich besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500,00 EUR. Bei einem Kaskoschaden wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 49,00 EUR je Fall vom Anbieter erhoben. Die Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung liegt bei 1.500,00 EUR. Fahrer, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tragen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500,00 EUR
(3) Verlust von KFZ-Schein und Schlüsseln sind nicht versichert. Bei Verlust des KFZ-Scheins trägt der Kunde ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 200,00 EUR. Bei Verlust des Schlüssels beträgt dieses 1.000,00 EUR. Der Kunde bleibt berechtigt einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(4) Es besteht ein Euroschutzbrief für das In- und Ausland.
(5) Gegenstände, die sich im Van befinden oder an dem Van angebracht sind, sind nicht versichert.
(6) Schäden, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden oder der Fahrer zurückzuführen sind, sind nicht versichert. Beispiele hierfür sind die falsche Betankung, Fahren unter Suchtmitteleinfluss, Befahren unbefestigter Straßen oder falsche Beladung.
(7) Unabhängig von Abs. 6 sind folgende Schäden nicht versichert: Reifenschäden sowie Folgekosten (z.B. Abschleppkosten), Steinschläge auf Scheiben, Schäden im Innenraum.

§ 11 Haftung des Kunden

(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Kunden besteht, soweit der Anbieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kaskoversicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. Auf § 5 der AGB wird hingewiesen.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden am Van, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus § 4 der AGB während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über dem Kunden mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
(3) Der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird.
(4) Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Vans ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.
(5) Wird bei der Rückgabe des Vans ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Vans bestanden hat.
(6) Der Kunde haftet auf Schadensersatz, wenn der Van zu spät zurückgegeben wird und aus diesem Grund ein anderer Kunde den Van nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.
(7) Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
(8) Der Kunde kann die Haftung durch die Hinzubuchung von Sorglos-Paketen reduzieren. Bezüglich der konkreten Bestimmungen wird hierzu auf die Webseite des Anbieters verwiesen.

§ 12 Unfälle & Schäden

(1) Bei Pannen oder Mängeln am Van informiert der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich.
(2) Wird der Van beschädigt, so ist der Anbieter hierüber detailliert schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im Handschuhfach des Vans liegt zu diesen Zwecken ein Formular, das vom Kunden vollständig nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und an den Anbieter zu übermitteln ist. Bei Verstoß hiergegen ist der Anbieter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen befugt.
(3) Dem Kunden ist es untersagt ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
(4) Unfälle, oder Schäden durch Kollisionen mit Tieren, durch Feuer oder Diebstahl sind unverzüglich der Polizei zu melden.
(5) Sofern der Kunde Mängel am Fahrzeug feststellt, ist die Fahrt unverzüglich zu unterbrechen und der Anbieter in Kenntnis zu setzen. Die Weiterfahrt bedarf der Zustimmung des Anbieters, sofern Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden können.

§ 13 Haftung des Anbieters

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Anbieter haftet vorbehaltlich Abs. 1 insbesondere nicht auf Schadensersatz, wenn der Kunde aufgrund eines Mangels des Vans seine Fahrt nicht fortführen oder beginnen kann. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt. Der Anbieter haftet nicht für auf dem Gelände des Anbieters abgestellte Fahrzeuge des Kunden. Sofern der Kunde im Van Gegenstände bei Rückgabe hinterlässt, ist der Anbieter nur zur Aufbewahrung verpflichtet, wenn dies zumutbar ist und der Kunde die Kosten hierfür trägt.
(4) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn er den Van aufgrund der verspäteten Rückgabe des Vans durch einen Vorkunden, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Van, Diebstahl des Vans oder höhere Gewalt, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.
(5) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Kunde ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
(2) Soweit der Kunde die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Kunden bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
•   Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
•   Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
•   Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
•   Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
•   Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
•   Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
•   Artikel 21 – Widerspruchsrecht
•   Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
•   Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Der Anbieter versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
(6) Der Kunde akzeptiert, dass das angemietete Fahrzeug ggf. über GPS geortet werden kann.

§ 15 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 15. Januar 2024
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